Ingenieurbüro IGS21
Hydraulischer Abgleich - Energie optimal nutzen


Mit hydraulischem Abgleich wird die Abstimmung und Einstellung aller Teile
des Heizungssystems aufeinander verstanden.
Dann kann genau die Wärmemenge die Räume erreichen, die jeweils benötigt wird.


Botschafter hydraulischer Abgleich


 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Stand: 01.01.2015)

Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Ingenieurbüro Schürholz. (nachfolgend "IGS21" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" bzw. "Auftraggeber" genannt) schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für jedes Angebot und werden mit Vertragsabschluss (Annahme) spätestens aber mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Auftraggeber anerkannt und damit Vertragsgrundlage. In laufenden Geschäftsbeziehungen müssen Sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens IGS21 nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich IGS21 anzuzeigen.

Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden  und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, einschließlich der Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.

Angebot
Kostenvoranschläge und Angebote von IGS21 sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestellung zustande. Angebote nebst Anlagen (auch Teile daraus) dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen und Berechnungen gelten als Erläuterungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder bestätigt. IGS21 behält sich an allen Unterlagen das Eigentums- und Urheberecht vor, soweit diese nicht vom Auftraggeber bei- bzw. bereitgestellt werden.

Lieferzeiten
Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, verlieren zugesagte Lieferzeiten ihre Gültigkeit.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt IGS21 alle erforderlichen Informationen, die in Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen, unverzüglich zur Verfügung. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass alle Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos erbracht werden.

vorzeitige Vertrags-/Auftragskündigung
Wird ein Vertrag vorzeitig beendet, ohne dass IGS21 den Grund zu vertreten hat, steht IGS21 die vertraglich vereinbarte Honorierung im vollen Umfang ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
Wird ein Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beendet und hat IGS21 den Grund zu vertreten, so steht IGS21 die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

Abnahme
Die Abnahme der von uns gelieferten Leistungen erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht substantiiert Abweichungen von der vertraglichen Beschaffenheit darlegt.

Haftung
IGS21 haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ergibt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitere Haftung gleichwelcher Art wird ausgeschlossen Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf max. die Höhe des vereinbarten Honorars. Gem. VOB ist die ausführende Fachfirma verpflichtet die berechneten Daten vor Ausführung der Arbeiten zu prüfen. Eventuelle Abweichungen sind IGS21 vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für eingesetzte System-/Softwaresysteme sowie für deren Rechenergebnisse kann von IGS21 nicht übernommen werden.

Eigentumsvorbehalt/Urheberrechtsschutz und Versendungsgefahr
Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum von IGS21. IGS21 behält sich an allen Berechnungen, technischen Zeichnungen, Plänen, Konzepten etc. und sonstigen geistigen Schöpfungen das Urheberrecht vor. Sie dürfen einschließlich der Anlagen (auch Teile daraus) ohne unser Einverständnis weder verwendet noch an Dritten weitergeleitet oder zugänglich gemacht werden. IGS21 behält sich an allen Unterlagen das Eigentums- und Urheberecht vor, Soweit diese nicht vom Auftraggeber bei- bzw. bereitgestellt werden. Die Regelungen des Urheberrechtes gelten als vereinbart. Zusendungen und Rücksendungen von Arbeiten und Leistungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

Gerichtsstand / Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unrichtigen diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am  nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist der Sitz von IGS21.

(Stand: 01.01.2015:  zuletzt geändert: 01.01.2015)